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   LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 704/05   

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https://dejure.org/2006,22814
LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 704/05 (https://dejure.org/2006,22814)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.08.2006 - L 1 R 704/05 (https://dejure.org/2006,22814)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. August 2006 - L 1 R 704/05 (https://dejure.org/2006,22814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung bei Bestehen der Möglichkeit der Ausübung einer leichten anderen Tätigkeit; Bestimmung der Zumutbarkeit einer Ersatztätigkeit anhand der Einstufung des ursprünglichen Berufes; Bestimmung der Anforderungen an einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit nur erforderlich bei schwerer spezifischer Leistungsbehinderung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 704/05
    Nach der Rechtsprechung des BSG wurden hierbei an Fallgruppen genannt Einschränkungen aufgrund Einarmigkeit bei gleichzeitiger Einäugigkeit (SozR 2200 § 1246 Nr. 30), das Vorliegen besonderer Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz (SozR 2200 § 1246 Nr. 104 und 117), die Notwendigkeit von zwei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von je 15 Minuten (SozR 2200 § 1246 Nr. 136) oder von drei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von zehn Minuten je Arbeitstag (BSG, Urteil vom 19.08.1997 - 13 RJ 11/96), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, die Erforderlichkeit eines halbstündigen Wechsels vom Sitzen zum Gehen (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) oder Einschränkungen aufgrund regelmäßig einmal in der Woche auftretender Fieberschübe (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).

    Für Epileptiker kann dagegen der Arbeitsmarkt verschlossen sein, wenn die Anfälle sehr häufig auftreten (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14) oder das Anfallsleiden die oben genannten unüblichen Arbeitspausen erfordert.

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 704/05
    Nach der Rechtsprechung des BSG wurden hierbei an Fallgruppen genannt Einschränkungen aufgrund Einarmigkeit bei gleichzeitiger Einäugigkeit (SozR 2200 § 1246 Nr. 30), das Vorliegen besonderer Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz (SozR 2200 § 1246 Nr. 104 und 117), die Notwendigkeit von zwei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von je 15 Minuten (SozR 2200 § 1246 Nr. 136) oder von drei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von zehn Minuten je Arbeitstag (BSG, Urteil vom 19.08.1997 - 13 RJ 11/96), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, die Erforderlichkeit eines halbstündigen Wechsels vom Sitzen zum Gehen (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) oder Einschränkungen aufgrund regelmäßig einmal in der Woche auftretender Fieberschübe (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 704/05
    Zur oberen Gruppe der Angelernten gehören Versicherte mit einer regelmäßigen Ausbildungs- oder Anlernzeit von über einem bis zu zwei Jahren (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 704/05
    Nach der Rechtsprechung des BSG wurden hierbei an Fallgruppen genannt Einschränkungen aufgrund Einarmigkeit bei gleichzeitiger Einäugigkeit (SozR 2200 § 1246 Nr. 30), das Vorliegen besonderer Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz (SozR 2200 § 1246 Nr. 104 und 117), die Notwendigkeit von zwei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von je 15 Minuten (SozR 2200 § 1246 Nr. 136) oder von drei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von zehn Minuten je Arbeitstag (BSG, Urteil vom 19.08.1997 - 13 RJ 11/96), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, die Erforderlichkeit eines halbstündigen Wechsels vom Sitzen zum Gehen (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) oder Einschränkungen aufgrund regelmäßig einmal in der Woche auftretender Fieberschübe (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).
  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 704/05
    Nach der Rechtsprechung des BSG wurden hierbei an Fallgruppen genannt Einschränkungen aufgrund Einarmigkeit bei gleichzeitiger Einäugigkeit (SozR 2200 § 1246 Nr. 30), das Vorliegen besonderer Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz (SozR 2200 § 1246 Nr. 104 und 117), die Notwendigkeit von zwei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von je 15 Minuten (SozR 2200 § 1246 Nr. 136) oder von drei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von zehn Minuten je Arbeitstag (BSG, Urteil vom 19.08.1997 - 13 RJ 11/96), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, die Erforderlichkeit eines halbstündigen Wechsels vom Sitzen zum Gehen (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) oder Einschränkungen aufgrund regelmäßig einmal in der Woche auftretender Fieberschübe (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).
  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 60/97 R

    Berufsunfähigkeitsrente - bisheriger Beruf bei schweizer Versicherungszeiten in

    Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 704/05
    Die Tätigkeit des Klägers als Autobusfahrer in seiner Heimat ist für die Frage des Berufsschutzes nicht zu berücksichtigen, weil diese nicht der deutschen Versicherungspflicht unterlag (vgl. BSG SozR 2000 § 1246 Nr. 64; SozR 3-6855 Art. 11 Nr. 1).
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 704/05
    Ungeachtet dessen, dass eine Ausbildung im Ausland, wie sie der Kläger durchlaufen hat, wegen der unterschiedlichen Anforderungen im Vergleich zu einer inländischen Ausbildung in der Regel nicht als Qualifikationsnachweis ausreicht (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53) und deshalb ein ausländischer Berufsabschluss nicht ohne weiteres einen Berufsschutz im Sinne des Rentenversicherungsrechts begründet, entspricht die nur etwa fünfmonatige Ausbildung des Klägers in seiner Heimat nicht der eines Versicherten, der in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer durchlaufen hat.
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 11/96

    Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente anstatt Berufsunfähigkeitsrente -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 704/05
    Nach der Rechtsprechung des BSG wurden hierbei an Fallgruppen genannt Einschränkungen aufgrund Einarmigkeit bei gleichzeitiger Einäugigkeit (SozR 2200 § 1246 Nr. 30), das Vorliegen besonderer Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz (SozR 2200 § 1246 Nr. 104 und 117), die Notwendigkeit von zwei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von je 15 Minuten (SozR 2200 § 1246 Nr. 136) oder von drei zusätzlich erforderlichen Arbeitspausen von zehn Minuten je Arbeitstag (BSG, Urteil vom 19.08.1997 - 13 RJ 11/96), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, die Erforderlichkeit eines halbstündigen Wechsels vom Sitzen zum Gehen (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8) oder Einschränkungen aufgrund regelmäßig einmal in der Woche auftretender Fieberschübe (SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14).
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